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Vorgänge ohne Eintragung vom 13.05.2013 Hrb14.05.2013 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 13.05.2013)

Text

Rheinbraun Brennstoff GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50935 Köln
. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft belgischen Rechts unter Firma Rheinbraun Benelux NV mit Sitz in Wondelgem (Belgien) (Rechtspersonenregister Gent Nr. 0449411688, übertragende Gesellschaft) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Rheinbraun Brennstoff GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 30772) eingereicht worden. Da die Rheinbraun Brennstoff GmbH als übernehmende Gesellschaft dem deutschen Recht unterliegt, können die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger gemäß § 122 in Verbindung mit § 22 UmwG verlangen, dass ihnen Sicherheit geleistet wilrd, wenn die folgenden Voraussetrzungen dafür vorliegen:1)Der Gläubiger darf keinen Anspruch auf Befriedigung haben und folglich darf die Forderung, für die Sicherheit verlangt wird, noch nicht fällig sein. 2)Der Gläubiger muß etwaige Sicherheitsleistungen binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung nach § 19 UmwG im Register desjenigen Rechtsträgers, der Schuldner des jeweiligen Gläubigers ist, schriftlich beantragen. 3)Die Forderung, für die Sicherheit verlangt wird, muss nach Grund und Höhe angemeldet werden. Sie muss in der Weise beschrieben werden, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. 4)Der Gläubiger muss glaubhaft machen, dass die Erfüllung seiner Forderung durch die Verschmelzung gefährdet wird. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der Rheinbraun Brennstoff GmbH unter folgender Geschäftsanschrift geltend zu machen: Rheinbraun Brennstoff GmbHStüttgenweg 250935 Köln DeutschlandUnter dieser Anschrift können auch weitere Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden. Gemäß belgischem Recht findet Artikel 684 Wetboek van Vennootschappen (Gesetzbuch für Handelsgesellschaften) Anwendung. Gemäß Artikel 684 können spätestens binnen zwei Monaten, nachdem die Urkunden zur Feststellung der Fusion in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt bekannt gemacht worden sind, Gläubiger jeder der an der Fusion beteiligten Gesellschaften, deren Schuldforderung vor dieser Bekanntmachung entstanden ist und noch nicht fällig ist, ungeachtet jeglicher gegenteiligen Klausel eine Sicherheit fordern. Die begünstigte Gesellschaft, an die diese Schuldforderung übertragen worden ist, und gegebenenfalls die aufgelöste Gesellschaft können beide diese Forderung zurückweisen, indem sie die Schuldforderung gegen ihren Wert nach Diskontabzug bezahlen. Bei Uneinigkeit oder wenn der Gläubiger nicht bezahlt wird, wird der Streitfall von der zuerst handelnden Partei dem Präsidenten des Handelsgerichts (rechtbank van koophandel), in dessen Bereich die zahlungspflichtige Gesellschaft ihren Sitz hat, unterbreitet. Das Verfahren wird eingeleitet und geleitet wie im Eilverfahren;das Gleiche gilt für die Ausführung der gefällten Entscheidung. Unbeschadet der Rechte hinsichtlich der Sache selbst bestimmt der Präsident die von der Gesellschaft zu leistende Sicherheit und die Frist, binnen der sie zu bestellen ist, es sei denn, er beschließt, dass in Anbetracht der Garantien und Vorrechte, über die der Gläubiger verfügt, oder der Zahlungsfähigkeit der begünstigten Gesellschaft keine Sicherheit zu leisten ist. Wird die Sicherheit nicht binnen der festgelegten Frist geleistet, wird die Schuldforderung unverzüglich fällig. Unter folgender Anschrilft können auch weitere Auskünte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kostenlos einghelt werden: Rheinbraun Benelux N.V. Industrieweg 14B - 9032 Wondelgem Belgien

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rheinbraun Brennstoff GmbH, Frechen.