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Verschmelzung: Beckman Coulter GmbH Hrb26.04.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.04.2013)

Text

Iris International Deutschland GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50678 Köln
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.04.2013 mit der Beckman Coulter Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld HRB 6832) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Iris International Deutschland GmbH, Köln.