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Verschmelzung: ThyssenKrupp Fördertechnik GmbH · Name: ThyssenKrupp Resource Technologies AG · Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb10.04.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.04.2013)

Auf einen Blick

Text

ThyssenKrupp Polysius Aktiengesellschaft, Ungenannte Str. ??, D-59269 Beckum. Die Hauptversammlung vom 24.01.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: ThyssenKrupp Resource Technologies AG. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist: a. die Konstruktion, Herstellung und der Vertrieb von Maschinen und Anlagen aller Art, insbesondere für den Bereich der chemischen, eisenschaffenden und baustofferzeugenden Industrie, b. die Planung, der Bau und Vertrieb von Maschinen sowie von industriellen Werken und Anlagen. Das Unternehmen betreibt insbesondere Entwicklung und Konstruktion, Fertigung von Komponenten und Systemen der Tagebau-, Umschlags-, Aufbereitungs-, Schiffs- und Stückgutfördertechnik (einschließlich Stahlhoch- und Brückenbau) sowie deren Vertrieb. Es erbringt ferner sonstige technische Dienstleistungen aller Art, c. die Errichtung, der Erwerb, die Pachtung, Verpachtung und der Betrieb von sowie die Beteiligung an Unternehmen aller Art, d. der Erwerb und die Verwertung von gewerblichen Rechten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 24.01.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.01.2013 mit der ThyssenKrupp Fördertechnik GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 12184) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thyssenkrupp Industrial Solutions AG, Essen.

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