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Verschmelzung: HSR Business Service GmbH Hrb04.01.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.12.2012)
Auf einen Blick
Text
Rheinkraft International GmbH,
Duisburg, Beeckerstr. 11, 47166 Duisburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.12.2012 mit der HSR Business Service GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 22568) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rheinkraft International GmbH, Duisburg.