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Verschmelzung: Böllhoff Gesellschaft für Beteiligungen mbH Hrb07.01.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.12.2012)
Auf einen Blick
Text
Böllhoff Beteiligungsgesellschaft mbH,
Bielefeld, Archimedesstr. 1-4, 33649 Bielefeld
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.11.2012 mit der Böllhoff Gesellschaft für Beteiligungen mbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 40831) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Böllhoff Beteiligungsgesellschaft mbH, Bielefeld.