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Verschmelzung: Kornhaus Borgholz GmbH Hrb02.01.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.12.2012)
Auf einen Blick
Text
AGRAVIS Agrarholding GmbH,
Münster, Industrieweg 110, 48155 Münster
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2012 nebst Ergänzungsvereinbarung vom 17.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012 und vom 17.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2012 mit Ergänzung vom 17.12.2012 mit der Kornhaus Borgholz GmbH mit Sitz in Borgentreich (Amtsgericht Paderborn, HRB 5139) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AGRAVIS Agrarholding GmbH, Münster.