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Nicht mehr Geschäftsführer (2 Personen) · Verschmelzung: Thier GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: ND Thier GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb14.11.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.10.2012)

Auf einen Blick

Text

ND Deutschland Holding GmbH,
Dorsten, Nikolaus-Otto-Str. 6, 46282 Dorsten
. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen; der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: ND Thier GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der gewerbliche Güterkraftverkehr, die Spedition und das Frachtgeschäft im gewerblichen Güternah- und Fernverkehr, die Durchführung von Silo-Transporten sowie die Lagerung und die darzugehörige Beratung, die Vermietung von Fahrzeugen aller Art, insbesondere von LKWs und Anhängern, sowie artverwandte Tätigkeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Nicht mehr Geschäftsführer: ?????????, ?????, Saint Cyr au Monts d'Or/Frankreich, *??.??.????; ?????????, ?????, Saint Genis Laval/Frankreich, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2012 mit der Thier GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 7046) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: XPO Transport Solutions GERMANY GmbH, Dorsten.