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Verschmelzung: HUK-COBURG-Bausparkasse AG Hrb 21.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.09.2012)

Auf einen Blick

Text

Aachener Bausparkasse Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-52062 Aachen
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 14.08.2012 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2012 mit der HUK-COBURG-Bausparkasse AG mit Sitz in Coburg (AG Coburg, HRB 1811) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Aachener Bausparkasse AG, Aachen.