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Verschmelzung: Evangelischen Kirche in Deutschland e. V Hrb 10.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.07.2012)
Auf einen Blick
Text
Evangelischer Entwicklungsdienst e.V., Bonn (
Ungenannte Str. ??, D-53123 Bonn
). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 14.06.2012 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.06.2012 mit dem Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 3209) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Evangelischer Entwicklungsdienst e. V., Bonn.