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Verschmelzung: Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH Hrb 15.10.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.10.2012)

Auf einen Blick

Text

Kreiskrankenhaus Waldbröl Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kurzbezeichnung: Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-51545 Waldbröl
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 24.08.2012 mit der Kreiskrankenhaus Gummersbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kurzbezeichnung: "Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH" mit Sitz in Gummersbach (Amtsgericht Köln, HRB 38464) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kreiskrankenhaus Waldbröl Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kurzbezeichnung: Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH, Waldbröl.