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Verschmelzung: NORDMILCH eG Hrb 31.08.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.08.2012)

Auf einen Blick

Text

Humana Milchunion eG, Everswinkel (
Ungenannte Str. ??, D-48351 Everswinkel
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 20.06.2012 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.06.2012 mit der NORDMILCH eG mit Sitz in Zeven (Amtsgericht Tostedt GnR 120009) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Humana Milchunion eG, Everswinkel.