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Verschmelzung: Wagner Anlagenbau GmbH & Co. KG, Wagner Engineering GmbH & Co. KG Hrb07.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.08.2012)
Auf einen Blick
Text
Wagner & Müller GmbH & Co. KG,
Aachen, Zieglersteg 7, 52078 Aachen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung der Firma Wagner Anlagenbau GmbH & Co. KG vom 23.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der Firma Wagner Engineering GmbH & Co. KG vom 23.08.2012 mit der der Wagner Anlagenbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRA 6341) sowie mit der Wagner Engineering GmbH & Co. KG mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRA 6167) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Wagner & Müller GmbH & Co. KG, Aachen.