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Verschmelzung: Volksbank Benninghausen eG Hrb20.07.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.07.2012)

Auf einen Blick

Text

Volksbank Lippstadt eG,
Lippstadt, Kahlenstr. 30 - 36, 59555 Lippstadt
. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 24.05.2011 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.05.2011 mit der Volksbank Benninghausen eG, Lippstadt-Benninghausen (Amtsgericht Paderborn GnR 301) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VR Bank Westfalen-Lippe eG, Lippstadt.