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Die Hauptversammlung hat am 20.01.2012 beschlossen, § 5 Abs. 5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung neu zu fassen Hrb03.02.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.02.2012)

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ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen,Ungenannte Str. ??, D-45143 Essen. Die Hauptversammlung hat am 20.01.2012 beschlossen, § 5 Abs. 5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung neu zu fassen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.01.2012 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 19.01.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 500.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 195.312.500 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thyssenkrupp AG, Essen.

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