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Verschmelzung: RIMOWA TailWind GmbH Hrb05.01.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.01.2012)
Auf einen Blick
Text
RIMOWA GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50829 Köln
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2011 mit der RIMOWA TailWind GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 59260) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RIMOWA GmbH, Köln.