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Verschmelzung: Hermann Biederlack GmbH & Co. KG Hrb04.10.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.09.2011)
Auf einen Blick
Text
Geiger, Borgers GmbH & Co. KG, Greven, c/o Hermann Biederlack GmbH & Co.,
Ungenannte Str. ??, D-48268 Greven
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2011 mit der Hermann Biederlack GmbH & Co. mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt, HRA 1947) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Geiger, Borgers GmbH & Co. KG, Greven.