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Prokura (1 Person) · Verschmelzung: CRAY VALLEY Kunstharze GmbH · Anschrift · Zweig­nie­der­las­sung Hrb30.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.08.2011)

Auf einen Blick

Text

ARKEMA GmbH,
Düsseldorf, Tersteegenstraße 28, 40474 Düsseldorf
. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz:
Ungenannte Str. ??, D-08056 Zwickau
, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-08056 Zwickau
. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassung 08056 Zwickau: Dr. ?????, ???, Reinsdorf, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der CRAY VALLEY Kunstharze GmbH mit Sitz in Zwickau (AG Chemnitz, HRB 20774) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ARKEMA GmbH, Düsseldorf.