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Verschmelzung: MGS Marmor-Glanz-Sanierung H.-D. Kottmeyer GmbH & Co. KG Hrb 22.08.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.08.2011)

Auf einen Blick

Text

S-S-K Sanierung-Service- Kottmeyer GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-33428 Harsewinkel
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2011 mit der MGS Marmor-Glanz-Sanierung H.-D. Kottmeyer GmbH & Co. KG mit Sitz in Harsewinkel (AG Gütersloh HRA 3942) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: S-S-K Sanierung-Service-Kottmeyer GmbH & Co. KG, Harsewinkel.