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Verschmelzung: KSM Sondermaschinen GmbH Hrb 25.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.07.2011)

Auf einen Blick

Text

Kampf Schneid- und Wickeltechnik GmbH & Co. KG, Wiehl (
Ungenannte Str. ??, D-51674 Wiehl
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.05.2011 mit der Firma KSM Sondermaschinen GmbH mit Sitz in Wiehl (Amtsgericht Köln, HRB 67850) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kampf Schneid- und Wickeltechnik GmbH & Co. KG, Wiehl.