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Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb12.09.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.09.2011)

Auf einen Blick

Text

ND-Norddeutsche Seniorendienste gemeinnützige GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-28359 Bremen
. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und in § 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Der vorherige § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) jetzt § 8 (Geschäftsführung) und § 10 (Vertretung) ist redaktionell geändert. Im übrigen wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: ist insbesondere die Altenbetreuung und -pflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, und zwar insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von Altenpflegeeinrichtungen, Altenpflegeheimen, Altenwohnheimen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Betreutes Wohnen) nach den §§ 68 Nr. 1 a und 66 der Abgabenordnung sowie ähnlichen Einrichtungen jeweils mit Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben. Die Gesellschaft fördert die Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung der im Leitbild des Johanniterordens für seine Altenpflegeeinrichtungen festgelegten Grundsätze und im Sinne christlicher Nächstenliebe tätig. Dieses geschieht insbesondere auch durch die seelsorgerische Betreuung und das regelmäßige Abhalten von Andachten. Die Gesellschaft fördert damit kirchliche Zwecke gemäß § 54 der Abgabenordnung. Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben entweder selbst durch eigenes Tätigwerden und eigene Maßnahmen unmittelbar verwirklichen oder aber durch die Beschaffung von Mitteln (insbesondere Spendeneinnahmen) und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar und ausschließlich für die zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Die Gesellschaft ist insoweit eine Fördergesellschaft 1. 5. d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ND-Norddeutsche Seniorendienste gemeinnützige GmbH, Bremen.