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Satzung Hrb20.06.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.06.2011)

Auf einen Blick

Text

A.S. Création Tapeten AG,
Gummersbach, Südstraße 47, 51645 Gummersbach
. Die Hauptversammlung vom 05.05.2011 hat die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals zwecks Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und entsprechend die Neufassung der Satzung in § 4 Abs. 3 beschlossen. (Genehmigtes Kapital I/2011) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.05.2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 04.05.2016 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.500.000,00 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen, sowie das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach.