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Verschmelzung: Volksbank Höchst a.M. eG Hrb20.05.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

GnR 630: FRANKFURTER VOLKSBANK EG, Frankfurt am
Main, Börsenstr. 7-11, 60313 Frankfurt am Main
. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Vertreterversammlung vom 12.04.2016 und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.03.2016 mit der Volksbank Höchst a.M. eG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main GnR 653) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG, Frankfurt a. Main.