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Verschmelzung: Volksbank Bad Driburg-Brakel-Steinheim eG Hrb20.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.07.2011)
Auf einen Blick
Text
Volksbank Warburger Land eG,
Ungenannte Str. ??, D-34414 Warburg
. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 23.05.2011 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.05.2011 mit der Volksbank Bad Driburg-Brakel-Steinheim eG mit Sitz in Brakel (Amtsgericht Paderborn, GnR 291) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Warburger Land eG, Warburg.