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Satzung Hrb24.06.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.06.2011)

Auf einen Blick

Text

ASYS Holding AG, Ungenannte Str. ??, D-46047 Oberhausen. Die Hauptversammlung vom 26.02.2011 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26.02.2012 eigene Aktien in Höhe eines auf diese Aktien entfallenden Grundkapitals von bis zu 88.800,00 EUR zu erwerben und diese einzuziehen. Der Vorstand der Gesellschaft hat auf Grund dieser Ermächtigung am 06.04.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien in Höhe eines Anteils von 45.000,00 EUR am Grundkapital erworben. Er hat weiterhin am 29.04.2011 die Einziehung der Aktien in vorgenannter Höhe beschlossen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat der Einziehung mit Beschluss vom 29.04.2011 zugestimmt. Er hat weiterhin am 29.04.2011 die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Übertragbarkeit der Aktien) beschlossen. 843.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: phial Holding AG, Mettmann.

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