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Wandelschuldverschreibung Hrb 10.06.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.06.2011)
Auf einen Blick
Text
Deutsche Lufthansa AG,
Ungenannte Str. ??, D-50679 Köln
. Die Hauptversammlung vom 03.05.2011 hat beschlossen, unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals II die Satzung in § 4 letzter Absatz durch Schaffung eines neuen bedingten Kapitals II zu ändern und neu zu fassen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.05.2011 um bis zu Euro 234.464.035,80 durch Ausgabe von bis zu 91.587.514 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die von der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 03.05.2011 bis zum 02.05.2016 gegen bar ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) beigefügt sind, von ihren Wandlungsbzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 03.05.2011 bis zum 02.05.2016 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen (bzw. Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht) ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Lufthansa AG, Köln.