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Übernahme: WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank · Verschm.: WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank · Nicht mehr Beherrschung: WGZ BANK AG Westdeutsche … Hrb03.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.04.2011)

Auf einen Blick

Text

Wegeno Verwaltungsgesellschaft mbH,
Ungenannte Str. ??, D-40227 Düsseldorf
. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank am 26.04.2011 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Der mit der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank (vormals WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG), Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 52363) am 13.01.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisübernahmevertrag ist mit Wirksamwerden des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2011 am 26.04.2011 durch Konfusion erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der WGZ-Bank AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank Sicherheitsleistung gemäß § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Wegeno Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf.