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Verschmelzung: WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank Hrb27.04.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.04.2011)

Auf einen Blick

Text

Wegeno Verwaltungsgesellschaft mbH,
Ungenannte Str. ??, D-40227 Düsseldorf
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2011 und gemäß § 62 Absatz 1 UmwG ohne Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers mit der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 52363) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Wegeno Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf.