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Verschmelzung: Egger Holzwerkstoffe GmbH Hrb 22.12.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.12.2011)
Auf einen Blick
Text
Egger Industrieentwicklungs GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-59929 Brilon
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 03.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2011 mit der Egger Holzwerkstoffe GmbH mit Sitz in St. Johann in Tirol/Österreich (FN 74729x, Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Innsbruck/Österreich) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates wirksam, dem die übernehmende Gesellschaft angehört. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Egger Industrieentwicklungs GmbH, Brilon.