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Verschmelzung: EMPRO GmbH & Co. KG Hrb 05.01.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.12.2010)
Auf einen Blick
Text
deconta GmbH, Isselburg (
Im Geer 20, 46419 Isselburg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.11.2010 mit der EMPRO GmbH & Co. KG mit Sitz in Isselburg (AG Coesfeld HRA 5407) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: deconta GmbH, Isselburg.