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Prokura (2 Personen) · Nicht mehr Geschäftsführer (1 Person) · Verschmelzung: Delphi Deutschland GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Delphi Deutschland GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb02.12.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.12.2010)

Auf einen Blick

Text

Delphi Holding Deutschland GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-42119 Wuppertal
. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1.1 (Firma) und § 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Delphi Deutschland GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und der Vertrieb von Komponenten, Systemen und Modulen für alle Anwendungsgebiete, insbesondere für die Transport- und Verkehrstechnik, namentlich für die Automobilindustrie, sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf den vorgenannten Gebieten und in Bezug auf Verwaltungsaufgaben für Konzernunternehmen und Dritte. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. ??????, ???????, München, *??.??.????. Geburtsdatum von Amts wegen berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: ????, ????, St. Vieth, *??.??.????. Name von Amts wegen berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: ??????, ??????, Langenzann, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der Delphi Deutschland GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 2254) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Aptiv Services Deutschland GmbH, Wuppertal.