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Wandelschuldverschreibung Hrb30.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.05.2011)
Auf einen Blick
Text
LANXESS AG, Leverkusen,
Ungenannte Str. ??, D-51369 Leverkusen
. Die Hauptversammlung vom 18.05.2011 hat beschlossen, die von der Hauptversammlung vom 31.05.2007 erteilten Ermächtigungen I und II des Vorstandes zur Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital I gem. § 4 Abs. 4 der Satzung und bedingtes Kapital II gem. § 4 Abs. 5 der Satzung) aufzuheben und in § 4 Abs. 4 der Satzung ein neues bedingtes Kapital zu schaffen; der bisherige § 4 Abs. 6 ist nunmehr § 4 Abs. 5; die Satzung in § 12 (Vergütung des Aufsichtsrates) Abs. 2 und Abs. 4 zu ändern. Das Grundkapital ist um bis zu 16.640.534,00 EURO, eingeteilt in bis zu Stück 16.640.534 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Mai 2011 bis zum 17. Mai 2016 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/ Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: LANXESS AG, Köln.