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Verschmelzung: vom 02.04.2011 mit dem Mettmanner Tennis-Club von 1980 e. V Hrb19.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.05.2011)
Auf einen Blick
Text
Tennis- und Hockey-Club "Grün-Weiß" 1903 e.V. Mettmann-THC-Mettmann, Mettmann ( Mettmann). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 02.04.2011 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.04.2011 mit dem Mettmanner Tennis-Club von 1980 e. V. mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal VR 10492) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Tennis- und Hockey-Club Grün-Weiß 1903 e. V. Mettmann-THC-Mettmann, Mettmann.