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Formwechsel: ReFood GmbH & Co. KG · Rechts­form: GmbH & Co. KG Hrb11.10.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.10.2010)

Auf einen Blick

Text

ReFood GmbH,
Selm, Werner Str. 95, 59379 Selm
. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2010 im Wege des Formwechsels in die ReFood GmbH & Co. KG mit Sitz in Selm umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ReFood GmbH & Co. KG, Selm.