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Verschmelzung: Canon Deutschland GmbH Hrb04.11.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.10.2010)

Text

Canon Business Center Gütersloh Verwaltungs-GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-33332 Gütersloh
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2010 mit der Canon Deutschland GmbH mit Sitz in Krefeld (HRB 5511 AG Krefeld) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Canon Business Center Gütersloh Verwaltungs-GmbH, Gütersloh.