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Verschm.: GEA Westfalia Separator Production GmbH, GEA Westfalia Separator Systems GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: GEA Westfalia Separator Group GmbH … Hrb12.10.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.09.2010)

Auf einen Blick

Text

GEA Westfalia Separator Process GmbH,
Oelde, Werner-Habig-Straße 1, 59302 Oelde
. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: GEA Westfalia Separator Group GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb sowie die Wartung von Anlagen, Maschinen, Systemen und Komponenten, insbesondere auf dem Gebiet der Trenntechnik und der Behandlung von Flüssigkeiten sowie der zugehörigen Prozesstechnik. Anwendungsgebiete sind unter anderem die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, der Schiffbau, der Kraftwerkssektor, der On-Offshorebereich, die Herstellung von nachwachsenden Energieträgern, die chemische und pharmazeutische Industrie, der Bereich der kommunalen und industriellen Wasser- und Abwasseraufbereitung sowie umwelttechnische Anwendungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2010 mit der GEA Westfalia Separator Systems GmbH mit Sitz in Oelde (Amtsgericht Münster HRB 6929) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2010 mit der GEA Westfalia Separator Production GmbH mit Sitz in Oelde (Amtsgericht Münster, HRB 7224) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde.

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