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Satzung Hrb05.01.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.01.2012)
Auf einen Blick
Text
SWK Stadtwerke Krefeld AG,
Krefeld, St.-Töniser Straße 124, 47804 Krefeld
. Die Hauptversammlung vom 22.12.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde § 7 (Vorstand und Vertretung der Gesellschaft) geändert. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied und einen Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstand vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Die Mitglieder des Vorstandes werden für Geschäfte mit Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, von dem Verbot des Selbstkontrahierens ( § 181 BGB) befreit.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SWK AG, Krefeld.