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Löschung · Verschmelzung: Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren-Köln e. V Hrb15.09.2010 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 13.09.2010)
Auf einen Blick
Text
Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Rhein-Erft-Kreis e.V., Bergheim (
Ungenannte Str. ??, D-50676 Köln
). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 16.06.2010 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.06.2010 mit dem Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren-Köln e.V. mit Sitz in Köln (AG Köln, VR 5486) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Rhein-Erft-Kreis e. V., Köln.