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Verschmelzung: Bau-Ma-tec GmbH & Co. KG Hrb 16.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.09.2010)

Auf einen Blick

Text

BMT Baumaschinen GmbH & Co. KG,
Stadtlohn, Heinestraße 10-12, 48703 Stadtlohn
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2010 mit der Bau-Ma-tec GmbH & Co. KG mit Sitz in Stadtlohn (Amtsgericht Coesfeld, HRA 2698) verschmolzen. Die Firma ist geändert in Bau-Ma-tec GmbH & Co. KG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bau-Ma-tec GmbH & Co. KG, Stadtlohn.