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Löschung · Verschmelzung: Böhler-Uddeholm Deutschland GmbH Hrb24.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.09.2010)
Auf einen Blick
Text
BÖHLER-UDDEHOLM WÄRMEBEHANDLUNG GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-40549 Düsseldorf
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13. September 2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13. September 2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13. September 2010 mit der Böhler-Uddeholm Deutschland GmbH mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss HRB 8033) verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BÖHLER-UDDEHOLM WÄRMEBEHANDLUNG GmbH, Düsseldorf.