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Verschmelzung: Unitymedia GmbH · Name: Unitymedia GmbH Hrb 20.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.09.2010)

Auf einen Blick

Text

UPC Germany GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50933 Köln
. Die Gesellschafterversammlung hat am 13.09.2010 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1.1. zu ändern. Neue Firma: Unitymedia GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der Unitymedia GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 57237) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Vodafone West GmbH, Düsseldorf.