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Verschmelzung: RWE Power AG Hrb02.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.08.2010)
Auf einen Blick
Text
RHEINBRAUN HAUSTECHNIK GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50935 Köln
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 mit der RWE Power Aktiengesellschaft (übernehmende Gesellschaft) mit Sitz in Köln und Essen (Amtsgericht Köln HRB 117) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst dann wirksam, wenn sie in beiden Registern der übernehmenden AG eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RHEINBRAUN HAUSTECHNIK GmbH, Köln.
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