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Verschmelzung: Mestso Minerals (Property) GmbH Hrb30.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.08.2010)
Auf einen Blick
Text
Metso Minerals (Deutschland) GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-44867 Bochum
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2010 mit der Mestso Minerals (Property) GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim 422349) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Metso Germany GmbH, Düsseldorf.