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Übernahme: ThyssenKrupp Steel Europe AG · Ausgliederung: ThyssenKrupp Steel Europe AG · Spaltung: ThyssenKrupp Steel Europe AG · Kapital: 15,2 Mio. € · Ge­sell­schafts­ver­trag … Hrb23.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.08.2010)

Auf einen Blick

Text

ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH,
Gelsenkirchen, Kurt-Schumacher-Straße 95, 45881 Gelsenkirchen
. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.163.000,00 Euro auf 15.163.000,00 Euro zur Durchführung der Ausgliederung mit der ThyssenKrupp Steel Europe AG (Amtsgericht Duisburg HRB 9326) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Absatz 2 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 15 Abs. 1 (Beschlussfassung/Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung) und 18 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Erzeugnissen aus Eisen, Stahl und anderen Werkstoffen sowie die Herstellung hochwertiger magnetischer Werkstoffe, insbesondere kaltgewalztes kornorientiertes und nicht kornorientiertes Elektroband und andere Werkstoffe in Spezialgütern, sowie alle damit verbundenen Handelsgeschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Der Gesellschaftszweck kann auch in Form von Beteiligungen verfolgt werden. 15.163.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.05.2010 Teile des Vermögens der ThyssenKrupp Steel Europe AG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 9326) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thyssenkrupp Electrical Steel GmbH, Gelsenkirchen.

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