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Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2010 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der … Hrb 03.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.08.2010)

Text

ALTANA Aktiengesellschaft,
Wesel, Abelstrasse 43, 46483 Wesel
. Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2010 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der ALTANA Aktiengesellschaft gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheirsaktionären ( 327 a fE AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 15,01 je auf den Inhaber lautender Stückaktie auf die SKion GmbH mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (AG Bad Homburg v. d. H., HRB 7569) als Hauptaktionär beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ALTANA AG, Wesel.