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Verschmelzung: TBR Transportbeton Geschäftführungs-GmbH Hrb17.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.08.2010)

Auf einen Blick

Text

CEMEX Deutschland AG,
Ungenannte Str. ??, D-40880 Ratingen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage und gemäß § 62 Absatz 1 UmwG ohne Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers mit der TBR Transportbeton Geschäftführungs-GmbH mit Sitz in Aschheim (AG München, HRB 124026) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CEMEX Deutschland AG, Rüdersdorf b. Berlin.