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Verschmelzung: GEA Heat Exchangers GmbH Hrb06.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.09.2010)

Auf einen Blick

Text

GEA Industrial Products GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-44809 Bochum
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2010 mit der GEA Heat Exchangers GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 9029) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GEA Industrial Products GmbH, Bochum.