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Übernahme: DEVA e. K. · Ausgliederung: DEVA e. K. · Ge­sell­schafts­ver­trag Hrb03.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.08.2010)

Auf einen Blick

Text

Ambulanter Pflegedienst DEVA UG,
Ungenannte Str. ??, D-47055 Duisburg
. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2010 und 19.08.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma) und 4 (Stammkapital und Stammeinlage) und mit ihr die Firmenänderung sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR beschlossen. Ambulanter Pflegedienst DEVA GmbH. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.07.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 05.07.2010 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Acar, Asiye, Duisburg, 29.10.1975 unter der Firma DEVA e. K. in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRA 10708) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ambulanter Pflegedienst DEVA GmbH, Duisburg.