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Verschmelzung: Möller Feuerfesttechnik GmbH & Co. KG Hrb26.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.08.2010)

Auf einen Blick

Text

Möller GmbH & Co. KG Feuerfest-Engineering-Anlagentechnik,
Ungenannte Str. ??, D-32657 Lemgo
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2010 mit der Möller Feuerfesttechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Lemgo (AG Lemgo, HRA 1297) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Möller GmbH & Co. KG Feuerfest-Engineering-Anlagentechnik, Lemgo.