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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb09.06.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.05.2010)

Auf einen Blick

Text

Rheinmetall AG,
Düsseldorf, Rheinmetall Platz 1, 40476 Düsseldorf
. Die Hauptversammlung vom 11.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital), § 1 - in der Überschrift -, § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 11 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 12 (Rechtsstellung und Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats), § 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 17 (Vertretung in der Hauptversammlung) beschlossen. Ferner wurde ein neuer § 4 Abs. 4 (Bedingtes Kapital) eingefügt. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gründung von Unternehmen, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an Unternehmen des Maschinenbaus, der Verarbeitung von Metall und anderen Werkstoffen, der lndustrieelektronik und verwandter Industrien, die Führung dieser Unternehmen und ggf. ihre Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie der Erwerb, die Veräußerung, Erschließung, Nutzung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, auch wenn dies nicht mit den vorgenannten Unternehmen im Zusammenhang steht. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 50.000.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 20.000.000,00 EUR zur Bedienung von Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rheinmetall AG, Düsseldorf.