Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung (3 Firmen) Hrb19.03.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.03.2013)

Auf einen Blick

Text

Arla Foods Deutschland GmbH,
Düsseldorf, Wahlerstr. 2, 40472 Düsseldorf
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.02.2013 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 04.02.2013 mit der HANSANO GmbH mit Sitz in Upahl (Amtsgericht Schwerin, HRB 8558), der Gastoline GmbH mit Sitz in Upahl (Amtsgericht Schwerin, HRB 8190) und der Molkerei Karstädt GmbH mit Sitz in Upahll (Amtsgericht Schwerin, HRB 8893) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Arla Foods Deutschland GmbH, Düsseldorf.